PDF DSGVO-konform unterschreiben
Mit signeee unterschreiben Sie PDFs DSGVO-konform direkt im Browser — ohne Upload, ohne Konto, in etwa 10 Sekunden. Die Datei verlässt Ihr Gerät nicht. signeee verarbeitet das PDF lokal über WebAssembly und JavaScript-PDF-Bibliotheken; es gibt keine Übertragung von Dokumentinhalten an einen Server. Das Ergebnis ist eine Einfache elektronische Signatur (EES) gemäß eIDAS Artikel 3(10), die in der gesamten EU für Freelance-Verträge, NDAs, Mietverträge, Lieferantenverträge und Rechnungsfreigaben rechtsgültig ist. Betrieben wird signeee von der Die Quadratur UG mit Sitz in Hamburg.
Stand: 26. April 2026 · Anbieter: Die Quadratur UG, Hamburg
Warum signeee DSGVO-konform ist
- Keine Datenübertragung: Ihr PDF wird ausschließlich im Browser verarbeitet. Verifizierbar im Netzwerk-Tab der Browser-Entwicklertools.
- Keine Auftragsverarbeitung im Free-Plan: Da keine personenbezogenen Dokumentinhalte unsere Server erreichen, entfällt die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
- EU-Hosting: Statische Inhalte und Pro-Backend (Cloudflare EU, Supabase EU) werden ausschließlich in der EU betrieben.
- Deutscher Anbieter: Die Quadratur UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, HRB 169218. Vollständiges Impressum und Datenschutzerklärung verfügbar.
EES vs. QES — was reicht aus?
signeee produziert eine Einfache elektronische Signatur (EES) nach eIDAS. Diese genügt nach deutschem Recht (§ 127 BGB) für die meisten alltäglichen Geschäftsdokumente. Eine Qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist nur in wenigen Fällen gesetzlich vorgeschrieben — insbesondere bei der ordentlichen Kündigung von Arbeitsverhältnissen (§ 623 BGB), Verbraucherdarlehensverträgen und allen notariell beurkundungspflichtigen Vorgängen.
Häufig gestellte Fragen
Ist signeee DSGVO-konform?
Ja. signeee verarbeitet PDF-Dateien ausschließlich im Browser des Nutzers. Keine Dokumentdaten werden an signeee-Server übertragen — verifizierbar in den Browser-Entwicklertools (Netzwerk-Tab). signeee produziert eine Einfache elektronische Signatur (EES) gemäß eIDAS Art. 3(10). Betrieben von Die Quadratur UG, Hamburg, mit Auftragsverarbeitung ausschließlich in der EU.
Welche Verträge kann ich mit einer EES rechtssicher unterschreiben?
Eine Einfache elektronische Signatur (EES) reicht in Deutschland für Freelance-Verträge, NDAs, Lieferantenverträge, Mietverträge, Rechnungsfreigaben und die meisten internen Freigaben aus. Nicht ausreichend ist EES für notariell beurkundete Geschäfte, Eheschließung, Grundstücksübertragungen und ordentliche Kündigungen von Arbeitsverhältnissen — diese benötigen eine Qualifizierte elektronische Signatur (QES).
Wo werden meine PDF-Daten gespeichert?
Nirgendwo bei signeee. Die PDF-Datei verlässt Ihr Gerät nicht. signeee nutzt WebAssembly und JavaScript-PDF-Bibliotheken, die vollständig im Browser laufen. Es gibt keine Auftragsverarbeitung von Dokumentinhalten, weil schlicht keine Dokumentinhalte übertragen werden. Im Pro-Plan werden lediglich Ihre verschlüsselte Signatur-Bibliothek und Ihre E-Mail-Adresse in der EU gespeichert.
Brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?
Für den kostenlosen Free-Plan: Nein. Da keine personenbezogenen Daten an signeee übertragen werden, liegt keine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vor. Für den Pro-Plan stellen wir einen Standard-AVV zur Verfügung — Anfrage an privacy@signeee.com. Alle Sub-Auftragsverarbeiter (Cloudflare-EU, Supabase-EU, Stripe) sind in der EU oder unter EU-Standardvertragsklauseln gebunden.